In Extremsituationen, wie wir sie erlebt haben und immer noch erleben, lernt man den wahren Charakter der Menschen kennen. Es gibt Menschen, die in dieser schweren Zeit an uns gedacht und uns unterstützt haben und denen wir dafür herzlich danken möchten! Zu diesen Menschen zählen natürlich Verwandte und Freunde, aber vor allem auch der spanische Reiseleiter Herr Marc Moreno, der uns in Spanien im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Seite stand .
Auf der anderen Seite haben wir aber auch sehr viele negative Erfahrungen machen müssen…
Sofort nachdem wir über die lebensgefährliche Verletzung von Luca in Kenntnis gesetzt worden waren, reisten wir schnellstmöglich nach Spanien. Dort wurde uns von einem deutschsprachigen Arzt erklärt, dass Luca, wenn überhaupt, nur mit schwersten Behinderungen überleben würde. Rückblickend können wir sagen, dass uns das Ausmaß der Verletzungen gar nicht richtig bewusst wurde oder wir es einfach nicht wahr haben wollten bis uns Donnerstagabend (08.10.09) mitgeteilt wurde, dass die Ärzte nichts mehr für ihn tun könnten und langsam aber sicher der Hirntod eintreten würde. Samstagmorgens (10.10.) wurde er dann endgültig für hirntod erklärt. Wir blieben bei ihm bis auch, nach Abschalten der Geräte, sein Herz aufhörte zu schlagen.
Im Krankenhaus wurde uns dann ein Zettel in die Hand gedrückt und das Einzige was wir verstehen konnten, war, das wir am nächsten Tag zu der aufgeführten Adresse fahren sollten. Nun können Sie sich vielleicht vorstellen, in was für einer Verfassung man ist, wenn man gerade sein Kind/seinen Bruder hat sterben sehen. Gelähmt durch den Schmerz und die Trauer, ohne zu wissen was nun getan werden musste, um Luca nach Hause zu holen und mit erheblichen Verständigungsproblemen bedingt durch die Sprache, wandten wir uns dann in der Hoffnung auf Hilfe an das deutsche Generalkonsulat in Barcelona. Es fand ein Treffen statt, bei dem uns der Herr vom Konsulat aber mitteilte, dass das Konsulat für die Organisation der Überführung nicht zuständig sei. Sie könnten lediglich für die Ausstellung von Ersatzdokumenten sorgen. Als wir uns zwei Tage später jedoch nochmals an das Konsulat wandten, weil der Personalausweis von Luca zunächst nicht aufzufinden war, für die Überführung aber ein Dokument benötigt wurde, war der Herr vom Konsulat jedoch selbst mit der Bitte um Ausstellung eines Ersatzdokumentes überfordert. Zum Glück erfuhren wir dann, dass wir den Personalausweis bei der Kriminalpolizei in Barcelona abholen könnten, so dass wir auf die ohnehin ausgebliebene Hilfe des Konsulats nicht mehr angewiesen waren. Später erfuhren wir, dass sich das Konsulat auf Nachfragen gegenüber KHK Rösler geäußert hat, dass die Familie, also wir, vor Ort gewesen wären und wir uns um alles selbst kümmern wollten. Aber wenn dies so gewesen wäre, hätten wir uns doch erst gar nicht an das Konsulat gewandt, oder?!
In unserer Verzweiflung haben wir dann auch mit dem italienischen Konsulat Kontakt aufgenommen. Dort konnte uns auch nicht geholfen werden, da Luca ja nach Deutschland überführt werden sollte und nicht nach Italien. Zumindest wurde uns von Frau Torrisi jedoch Übersetzungshilfe angeboten und Interesse an unserem Befinden gezeigt.
In den folgenden Tagen mussten wir dann allein auf uns gestellt, ohne uns auszukennen zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln kreuz und quer durch Barcelona, Badalona und bis ins 50 km entfernte Arenys de mar fahren und versuchen irgendwie zu verstehen wann wir was und wo zutun hätten. Zunächst wurden wir vom Krankenhaus nach Arenys de mar in die falsche Gerichtsmedizin geschickt. Die Dame dort war dann so nett herauszufinden, in welche Gerichtsmedizin Luca gebracht worden war. Diese befand sich in Badalona und war dann unser nächstes Ziel. Von dort aus ging es zum Beerdigungsinstitut. Dort wurden wir vor das nächste Problem gestellt, denn zu diesem Zeitpunkt hatten wir ja keinen Ausweis von Luca, der aber für die Überführung benötigt wurde. Durch die Hilfe des Reiseleiters Herrn Moreno, erfuhren wir, dass wir den Ausweis, wie schon erwähnt, bei der Kriminalpolizei in Barcelona abholen könnten. Zur besseren Verständigung wurde der Übersetzer, der wohl auch an der abgehaltenen Vorverhandlung teilgenommen hatte, hinzugezogen. Auf Nachfragen(!) wurde uns dann erklärt, dass der Täter von der spanischen Richterin frei gelassen wurde mit der Begründung, sie wolle sein junges Leben nicht zerstören. Erst an diesem Dienstagmorgen, also 3 Tage (!) nach Lucas Tod, hatte das Gericht von diesem erfahren. Von der Freilassung hatte uns bereits tags zuvor Herr Benecken erzählt, jedoch wollten und konnten wir erst nicht glauben, dass dies der Wahrheit entspreche. Dass jemand, der einen anderen tödlich verletzt hat, einfach laufen gelassen wird!
Nach unserer Rückkehr wurden wir dann mit den Presseberichten konfrontiert, in denen wir lesen mussten, dass Luca den Täter gemobbt hätte, er versucht hätte in sein Zimmer einzudringen und das es sich ja nur um einen „bedauerlichen Unfall“ handeln würde. Wir hörten daraufhin von Leuten, die sich ein Urteil über Luca und unsere Familie erlaubten ohne jemanden von uns zu kennen! Wir wissen, es gibt die bekannte Pressefreiheit, aber manchmal wäre es angebracht mit gewissen Themen sensibler umzugehen und nicht jedes Gerücht in die Zeitung zu setzen.
Außerdem sind wir der Meinung, dass es erst gar nicht zu diesen Gerüchten gekommen wäre, wenn der Schulleiter zu dem Vorfall Stellung genommen hätte. Generell hat Herr Schultes-Bannert in dieser Situation keinen kompetenten Eindruck gemacht. Mal abgesehen davon, dass er sich bei uns erst Tage nach dem Vorfall meldete und dann zunächst auch nur eine förmliche Nachricht auf der Mailbox hinterließ, auch für seine Schüler, die die Tat mit ansehen mussten und teilweise unter Schock standen, hielt er es noch nicht einmal für nötig psychologische Hilfe bereit zu stellen. Zumal wir wissen, dass Psychologen von sich aus ihre Hilfe angeboten hatten! Herr Schultes-Bannert war jedoch der Meinung, dass Psychotherapie nicht in die Schule gehöre, sondern in die Freizeit und das Beste für die Schüler in dieser Situation Unterricht sei. Erst Wochen nach der Tat, als sich wohl die Krankmeldungen häuften, wurden Psychologen herangezogen. Er selbst hielt es auch noch nicht einmal für nötig, seine Schüler bei ihrer Ankunft in Recklinghausen persönlich in Empfang zu nehmen.
Eine weitere Ohrfeige fingen wir uns während des Gedenkgottesdienstes von der Schule ein, in dem der evangelische Pastor zu Mitleid für den Täter aufrief, denn wie könne der arme Junge diese schwere Last nun auf seinen jungen Schultern tragen!
Nach diesen ganzen Enttäuschungen, haben wir uns dann an unseren Landrat gewandt, in der Hoffnung wenigstens dort auf Verständnis zu stoßen. Als mein Vater dann auch die finanzielle Belastung ansprach und sagte, dass Luca ja nicht sterben wollte, verglich Herr Süberkrüb den Tod meines 18-jährigen Bruders mit dem seines 90-jährigen Vaters! Sein Vater wollte schließlich auch nicht sterben, dennoch musste die Familie die Kosten für seine Beerdigung tragen.
Eine sehr große Belastung stellte natürlich auch das Verhalten des Täters dar, der sein „Bedauern“ über Lucas Tod zeigte, in dem er nach seiner Rückkehr aus Spanien die Disko besuchte und anfing Fahrstunden zu nehmen.
Außerdem ist es uns vollkommen unverständlich, wie jemand, der für den Tod eines anderen verantwortlich ist, noch mit Samthandschuhen angefasst wird, nur weil er Jugendlicher ist. Wie soll dem Täter bewusst werden, was er getan hat, wenn er sich in einer Einrichtung wie Stop&Go befindet, wo er noch mit Taschengeld und extra-Freizeit belohnt wird und ihm sein Betreuer erzählt, er könne auch mit einem Freispruch rechnen?! Statt Steuererhöhungen durchzuführen, sollte die Regierung lieber mal kontrollieren, ob die vorhandenen Steuergelder sinnvoll ausgegeben werden. Nach unseren Erfahrungen, können da bei der Einrichtung Stop&Go, sowie beim Konsulat erhebliche Zweifel aufkommen!
In diesem Zusammenhang möchten wir auch das Verhalten der Gutachter ansprechen, die statt eines objektiven Gutachtens über den Täter zu erstellen, für diesen Partei ergriffen und sich aufgrund seiner Lügengeschichte ein Urteil über meinen Bruder erlaubten. So schrieben sie Luca eine aggressive Persönlichkeit zu. Wir, die wir Luca wohl am besten gekannt haben sollten, empfinden diese Äußerung als Unverschämtheit und fragen uns, wie es möglich sein kann, einen Menschen zu beurteilen, ohne diesen je gesehen oder gar gesprochen zu haben!
Insgesamt ließen alle Beteiligten an diesem Gerichtsverfahren Seriosität und Respekt meinem Bruder und uns gegenüber vermissen. Die Tatsache den Täter so frei und unbesorgt vor uns „her stolzieren“ zu sehen war nur eine von vielen Zumutungen. Die verhängte Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten ist in unseren Augen ein Witz. Und auch die Tatsache, dass sich der Täter trotz Verurteilung weiterhin auf freiem Fuß befindet, ist für uns nicht nachvollziehbar (mittlerweile hat er seine Haftstrafe angetreten, dies jedoch in einer offenen(!) Jugendstrafanstalt).
Der Staat ist für die Sicherheit seiner Bürger verantwortlich. Wie aber kann er Sicherheit garantieren, wenn Totschläger, Vergewaltiger und Mörder frei herum laufen?!
Doch auch das, unserer Meinung nach, viel zu milde Urteil und die Unterbringung des Totschlägers(!) in einer offenen Jugendstrafanstalt sollten nicht die letzten Ohrfeigen für uns sein. Gerade einmal zwei Monate nach "Haft"-antritt wurden wir freundlicherweise von der Opferschutzbeauftragten der Kriminalpolizei auf den ersten "Haft"-urlaub des Täters aufmerksam gemacht. Für unsere Empörung gab es natürlich auch in diesem Fall kein Verständnis... Wieder einmal niedergeschlagen und mittlerweile auch an der körperlichen Belastungsgrenze angelangt, wurde meine Mutter krank geschrieben und verlor daraufhin ihre Arbeit!
Nach einer kurzen Erholungspause bekamen meine Eltern dann auch schon die nächste negative Nachricht in Form eines Briefes, in dem sie darüber informiert wurden, dass die Mutter des Täters eine einstweilige Verfügung erwirken wolle, weil meine Eltern sie auflauern, verfolgen und bedrohen würden. Bei der erfolgten Anhörung erfuhren meine Eltern, dass ihr die bereits erwähnte Opferschutzbeauftragte zu der Anzeige geraten hatte. Bedingt durch die Tatsache, dass die Anklägerin u.a. nicht in der Lage war eine zutreffende Beschreibung des Autos meiner Eltern abzugeben, stellte sich der Großteil der Anschuldigungen als unwahr heraus. An den von uns verschickten Nachrichten, die allerdings stets an den Täter selbst gerichtet waren und in keinster Weise Bedrohungen enthielten, wurde ebenfalls keine Rechtswidrigkeit festgestellt. Dennoch mussten meine Eltern versprechen in Zukunft keine Nachrichten mehr an Mitglieder der Familie des Täters zu senden, da diese von ihnen als Bedrohung verstanden werden könnten. Unsere Anwaltskosten wurden der Klägerin zugeschrieben. Bei Bekanntgabe dieser Entscheidung richtete sich diese an meine Eltern und schlug ihnen vor sich die Kosten zu teilen! An dieser Stelle wäre jedes weitere Wort überflüssig, denn die erfolgten Beschreibungen des Verhaltens der beteiligten Personen spricht, denke ich, für sich...
Endlich ein kleines Lichtchen am Ende dieses langen und dunklen Tunnels! Der Verlauf unseres Falles hat bei uns zu einigen Fragen und Zweifeln geführt, mit denen wir uns an das Justizministerium gewandt haben. Vor wenigen Tagen haben wir das Antwortschreiben erhalten, in dem uns u.a. mitgeteilt wurde, dass der Täter mittlerweile in den geschlossenen Vollzug verlegt worden sei. Geprägt durch unsere negativen Erfahrungen sind wir sehr misstrauisch geworden und haben uns somit telefonisch rückversichert. Die Verlegung in den geschlossenen Vollzug, die kurz nach seinem letzten Kurzurlaub zu Hause erfolgt sei, wurde uns bestätigt, nur die Beweggründe durfte man uns nicht mitteilen.
Heute, nur vier Monate später, wundern wir uns darüber wie kurz der Aufenthalt des Täters im geschlossenen Vollzug gewesen ist, denn am kommenden Wochenende darf er bereits wieder auf Besuch nach Hause! Auch diesmal war es wieder die "Opfer"schutzbeauftragte der Kriminalpolizei, die meinen Eltern diese belastende Nachricht überbrachte. Nach Verlauf des Gespräches ist anzunehmen, dass sie sich lediglich rückversichern wollte, ob von meinen Eltern eine Gefahr für den Täter ausgeht. Mit anderen Worten, auf die Gefühle der Opfer wurde wieder einmal in keinster Weise Rücksicht genommen. Schlimmer noch, die sogenannte "Opfer"schutzbeauftragte betreibt Täterschutz auf Kosten der Opfer!
Recklinghausen, 13.01.2012
Wegen übler Nachrede post mortem und Verleumdung stellten wir am 19.03.2011 Strafanzeige gegen die Mutter des Straftäters bei der Kriminalpolizei Recklinghausen.
Bis zum heutigen Tag haben wir noch keinen Bescheid erhalten. Dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Täter Mutter uns gegenüber wurde allerdings in nur 7 Tagen
stattgegeben.Hätte die Staatsanwaltschaft bei diesem Antrag auch so gründlich ermittelt,wie bei unserer Strafanzeige ( mittlerweile 10 Monate ) wäre uns diese zusätzliche Belastung vor Gericht womöglich erspart geblieben.
Unsere Strafanzeige gegen Frau Sch. wurde nach über 1 Jahr von der Staatsanwaltschaft Bochum gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt .Für diese Entscheidung waren namentlich folgende Umstände maßgebend: Es handelt sich nach Meinung der Staatsanwaltschaft um eine Auseinandersetzung, die vorrangig nur die unmittelbar Beteiligten betrifft und durch die die Belange der Öffentlichkeit nicht durchgreifend berührt werden.
Zudem sei Frau Sch. noch unbestraft.
Uns ging es in erster Linie bei dieser Strafanzeige um die üble Nachrede post mortem unserem Sohn Luca gegenüber seitens Frau Sch., sowie falsche Anschuldigungen gegenüber seiner Familie. Die Einstellung der Strafanzeige ist unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt, da Frau Sch. wiederholt nachweislich in der Öffentlichkeit schlecht über unseren Sohn redet. Besonders verwerflich hierbei ist,dass unser Sohn tot ist und sich nicht mehr selbst gegen diese üble Nachrede seitens Frau Sch. wehren kann. Das Menschenrecht: " Die Würde des Menschen ist unantastbar" wurde bei der Einstellung des Verfahrens völlig außer acht gelassen. Da all diese Anschuldigungen und Verleumdung Dritten gegenüber geäußert wurden, ist das Ansehen von Luca und seiner Familie erheblich in der " Öffentlichkeit " geschädigt worden und somit ist der Tatbestand " übler Nachrede" erfüllt.
Im übrigen sind auch Luca und seine Familie nicht " vorbestraft".
Im Rahmen unserer Möglichkeiten haben wir nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft in Bochum eingereicht.
"Auf Nachfrage" wurde uns eine Weiterleitung der Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Hamm zur weiteren, hoffentlich ein Stück weit gerechteren, Entscheidung bestätigt.
27.11.2012
Bis zum heutigen Tag steht eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft aus.
30.11.2012
Beschwerde wurde als unbegründet zurückgewiesen.Begründung : Nach Ort,Zeitpunkt,Adressaten und genauem Inhalt konkretisierbare Äußerungen der Beschuldigten lassen sich mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht feststellen.
Gegen die Verbreitung der Gerüchte in der Presse war die sechsmonatige Verjährungsfrist abgelaufen.
§186 StGB sagt aus:" Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet,welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist,wird,wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt".
Genau dies hat die Täter-Mutter getan,bleibt aber weiterhin unbestraft.
Jegliche Anstrengungen von uns auf Gerschtigkeit wurde von den Behörden abgelehnt , somit wurde uns die Möglichkeit genommen das Ansehen von Luca und unserer Familie wieder herzustellen.
Nach § 406 können die Opfer einen Antrag auf Mitteilung stellen, wo der Täter sich befindet, wann er Hafturlaub bekommt und die Information der anstehenden Entlassung. Auch wir haben versucht dieses Opferrecht ( es gibt ja nicht so viele )
in Anspruch zu nehmen.Wie schon erwartet wurde auch dieser Antrag abgelehnt und uns sollen die Kosten auferlegt werden.
Begründung: Auf Grund emotionaler Äußerungen wurde uns seitens der Richter Rache unterstellt und um eine weitere Straftat zu verhindern wurde dieser Antrag abgelehnt.
Trotz der oben beschriebenen Ablehnung wurde uns am 29.11.2012 mitgeteilt, dass der Totschläger unseres Sohnes nach nur 2 Jahren, wohlgemerkt" offener Jugendvollzug",vor Weihnachten entlassen wird.
Ende Dezember 2012 haben wir die Zivilklage beim Landgericht Bochum gegen den Täter eingereicht.
Zugestellt wurde sie dem Täter allerdings erst im Januar 2013, da wir erst die Gerichtskosten einzahlen mussten.
Am 23.05.2013 fand am Landgericht in Bochum der Zivilprozess statt.
Es kam zu keiner Einigung.
Der Rechtstreit mit kompletter Beweisaufnahme wird im November am LG Bochum neu aufgerollt. Der Beklagte behauptet heute er sei vor dem Strafgericht zu einem Deal beraten worden. Tatsächlich habe sich der Hergang anders abgespielt.