Von der Tat bis zum „Vollzug“: Werdegang des Jugendstraftäters Julian S.

29.11.2012 HEUTE BEKAMEN WIR DIE NACHRICHT,DASS DER " TOTSCHLÄGER " UNSERES SOHNES LUCA  ,NACH NUR  2 JAHREN OFFENER JUGENDVOLLZUG VOR WEOHNACHTEN NACH HAUSE ENTLASSEN WIRD!!!!!!
29.11.2012 HEUTE BEKAMEN WIR DIE NACHRICHT,DASS DER " TOTSCHLÄGER " UNSERES SOHNES LUCA ,NACH NUR 2 JAHREN OFFENER JUGENDVOLLZUG VOR WEOHNACHTEN NACH HAUSE ENTLASSEN WIRD!!!!!!

HIER EIN VERGLEICHSURTEIL  IM FALL " TOTSCHLAG " DER TÄTER WAR 

16 JAHRE alt bei der Tat.

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Am 14. Mai 2010 griffen drei Jugendliche auf dem Hamburger S-Bahnhof "Jungfernstieg" grundlos zwei dort wartende junge Männer körperlich an. Während einem der beiden Angegriffenen die Flucht gelang, stach der 16jährige Haupttäter mit dem Messer in Richtung Oberkörper des anderen Mannes. Der Stich traf diesen in die Brust; er verstarb binnen kurzer Zeit.

Der Hauptangeklagte wurde vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Mitangeklagten, die den Messereinsatz nicht bemerkt hatten, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe hierzu schuldig gesprochen. 

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des wegen Totschlags verurteilten Haupttäters sowie eines Gehilfen durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit ebenso rechtskräftig wie die Verurteilung des dritten Jugendlichen, der keine Revision eingelegt hatte. 

Pressemitteilung zum Beschluss vom 8. Juni 2010 – 5 StR 181/11
Landgericht Hamburg – 604 Ks 21/10 – Urteil vom 9. Dezember 2010 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

06.10.2009 gegen 23 Uhr :

Nach einer verbalen Auseinandersetzung sticht er Luca mit einem Butterfly-Messer zunächst in den

rechten Oberschenkel und anschließend gezielt in die linke Halsseite.

 

07.10.2009:

Anhörung vor der Jugendrichterin in Spanien, bei der Julian die erste Lügengeschichte auspackt. Er erklärt, die Verletzungen im Gesicht habe ihm Luca beigebracht. Die Richterin entlässt ihn daraufhin nach Deutschland mit der Begründung, sie wolle ihm sein junges Leben nicht zerstören.

 

09.10.2009:

Zu Hause angekommen sucht er seine Hausärztin, sowie einen HNO-Arzt auf, um sich seine Verletzungen im Gesicht attestieren zu lassen. Er wird dabei gesehen, wie er seine ersten Fahrstunden nimmt und die Disco besucht.

Außerdem sorgt er für die schnelle Verbreitung des Gerüchtes Luca sei ein bekannter Recklinghäuser Schläger, der alle Jugendlichen zusammenschlägt. Dabei wird er anscheinend tatkräftig von seiner Mutter unterstützt, die möglicherweise auch die Zeugin Mandy K. zu ihrer Falschaussage treibt. Es ist anzunehmen, dass sie ebenfalls für die ersten in der Recklinghäuser Zeitung erschienenen Artikel verantwortlich sind, in denen geschrieben wurde Luca habe ihn gemobbt und sei in Spanien in sein Zimmer eingedrungen.

Während der Täter alles tat, um seine 4 falschen Einlassungen vorzubereiten, lag Luca auf der Intensivstation im Krankenhaus von Badalona und rang mit dem Tod.

 

08.10. - 22.10.2009:

Julian S. befindet sich auf freiem Fuß.

 

23.10. - 02.11.2009:

Aufatmen, es gibt doch ein funktionierendes Rechtssystem in Deutschland! Julian kommt in U-Haft!

 

02.11.2009 - 09.04.2010

Doch nach nur einer Woche entscheiden die Richter ihn in der kirchlichen Einrichtung „Stopp&Go“ in Iserlohn unterzubringen. Dort darf er auf eine öffentliche Schule, bekommt Extra-Freizeit und Taschengeld. Sogar den Führerschein darf Julian zur Belohnung beenden.

 

09.04.2010 - 17.11.2010

Wieder mal auf freiem Fuß .

 

24.06.2010

Julian wird zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten für Totschlag verurteilt. Während des Prozesses log er den Richtern mehrmals dreist ins Gesicht und zeigte keinerlei Reue.

 

17.11.2010  

Über ein Jahr nach der Tat tritt er endlich seine „Haft“ an, in einer offenen Jugendstrafanstalt! Hier einige Erfahrungsberichte von Mitinsassen: https://www.knast.net/prison.html?id=7688

Besser als zu Hause!

 

21.01.2011

Nach gerade einmal zwei Monaten "Haft" bekommt Julian bereits seinen ersten Urlaub!

 

März 2011

Julian wird in den geschlossenen Vollzug verlegt. Gründe unbekannt.

Juli 2011

Die Verlegung in den geschlossenen Vollzug ( wenn überhaupt ) war nicht von langer Dauer, denn bereits im Juli  2011 war der Täter wieder auf Hafturlaub zu Hause.

Der Täter Julian S. So cool und selbstverliebt präsentierte er sich sogar nach der Tat noch im Internet...
Der Täter Julian S. So cool und selbstverliebt präsentierte er sich sogar nach der Tat noch im Internet...

EIN URTEIL IM NAMEN DES VOLKES (?)

 

Es wurde Recht gesprochen: 4 Jahre und 3 Monate Jugendstrafe (minus 6 Monate, die Julian in der „Jugendherberge“ Stopp&Go verbracht hat).

 

„Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.“ (§ 17 JGG)

 

„Jugendstrafe ist die einzige echte Kriminalstrafe im Jugendstrafrecht.

Sie verfolgt die Ahndung der Tat im Sinne einer vergeltenden Strafe.“ („Juristisches Repetitorium“, Hemmer-Wüst)

 

Ist es demnach rechtens, einen zur Jugendstrafe verurteilten Jugendlichen sofort in den offenen Vollzug aufzunehmen, in dem der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht?

 

Wie erfolgreich können die dort durchgeführten erzieherischen Maßnahmen bei einem 19-jährigen Totschläger sein, der bis zum heutigen Tag nicht bereit ist seine Schuld einzusehen und die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen?