HIER EIN VERGLEICHSURTEIL IM FALL " TOTSCHLAG " DER TÄTER WAR
16 JAHRE alt bei der Tat.
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06.10.2009 gegen 23 Uhr :
Nach einer verbalen Auseinandersetzung sticht er Luca mit einem Butterfly-Messer zunächst in den
rechten Oberschenkel und anschließend gezielt in die linke Halsseite.
07.10.2009:
Anhörung vor der Jugendrichterin in Spanien, bei der Julian die erste Lügengeschichte auspackt. Er erklärt, die Verletzungen im Gesicht habe ihm Luca beigebracht. Die Richterin entlässt ihn daraufhin nach Deutschland mit der Begründung, sie wolle ihm sein junges Leben nicht zerstören.
09.10.2009:
Zu Hause angekommen sucht er seine Hausärztin, sowie einen HNO-Arzt auf, um sich seine Verletzungen im Gesicht attestieren zu lassen. Er wird dabei gesehen, wie er seine ersten Fahrstunden nimmt und die Disco besucht.
Außerdem sorgt er für die schnelle Verbreitung des Gerüchtes Luca sei ein bekannter Recklinghäuser Schläger, der alle Jugendlichen zusammenschlägt. Dabei wird er anscheinend tatkräftig von seiner Mutter unterstützt, die möglicherweise auch die Zeugin Mandy K. zu ihrer Falschaussage treibt. Es ist anzunehmen, dass sie ebenfalls für die ersten in der Recklinghäuser Zeitung erschienenen Artikel verantwortlich sind, in denen geschrieben wurde Luca habe ihn gemobbt und sei in Spanien in sein Zimmer eingedrungen.
Während der Täter alles tat, um seine 4 falschen Einlassungen vorzubereiten, lag Luca auf der Intensivstation im Krankenhaus von Badalona und rang mit dem Tod.
08.10. - 22.10.2009:
Julian S. befindet sich auf freiem Fuß.
23.10. - 02.11.2009:
Aufatmen, es gibt doch ein funktionierendes Rechtssystem in Deutschland! Julian kommt in U-Haft!
02.11.2009 - 09.04.2010
Doch nach nur einer Woche entscheiden die Richter ihn in der kirchlichen Einrichtung „Stopp&Go“ in Iserlohn unterzubringen. Dort darf er auf eine öffentliche Schule, bekommt Extra-Freizeit und Taschengeld. Sogar den Führerschein darf Julian zur Belohnung beenden.
09.04.2010 - 17.11.2010
Wieder mal auf freiem Fuß .
24.06.2010
Julian wird zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten für Totschlag verurteilt. Während des Prozesses log er den Richtern mehrmals dreist ins Gesicht und zeigte keinerlei Reue.
17.11.2010
Über ein Jahr nach der Tat tritt er endlich seine „Haft“ an, in einer offenen Jugendstrafanstalt! Hier einige Erfahrungsberichte von Mitinsassen: https://www.knast.net/prison.html?id=7688
Besser als zu Hause!
21.01.2011
Nach gerade einmal zwei Monaten "Haft" bekommt Julian bereits seinen ersten Urlaub!
März 2011
Julian wird in den geschlossenen Vollzug verlegt. Gründe unbekannt.
Juli 2011
Die Verlegung in den geschlossenen Vollzug ( wenn überhaupt ) war nicht von langer Dauer, denn bereits im Juli 2011 war der Täter wieder auf Hafturlaub zu Hause.
Es wurde Recht gesprochen: 4 Jahre und 3 Monate Jugendstrafe (minus 6 Monate, die Julian in der „Jugendherberge“ Stopp&Go verbracht hat).
„Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.“ (§ 17 JGG)
„Jugendstrafe ist die einzige echte Kriminalstrafe im Jugendstrafrecht.
Sie verfolgt die Ahndung der Tat im Sinne einer vergeltenden Strafe.“ („Juristisches Repetitorium“, Hemmer-Wüst)
Ist es demnach rechtens, einen zur Jugendstrafe verurteilten Jugendlichen sofort in den offenen Vollzug aufzunehmen, in dem der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht?
Wie erfolgreich können die dort durchgeführten erzieherischen Maßnahmen bei einem 19-jährigen Totschläger sein, der bis zum heutigen Tag nicht bereit ist seine Schuld einzusehen und die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen?